Allgemeine
Geschäftsbedingungen

HINWEIS – Vertragsbestimmungen / Vertragsinhalt:

§ 1 - Im Angebot / Kostenvoranschlag nicht benannte Arbeiten / Materialien und Pauschalen sind nicht aut. Bestandteil der durchzuführenden Werktätigkeiten und dem damit verbundenen zum Abschluss gekommenen Vertrag.
§ 2 - Einheitspreise sowie Pauschalen können nur bei neu- oder vollentkernten Bauobjekten vereinbart werden.
Die Bestimmung von Einheitspreisen oder Pauschalen finden nur aufgrund der zu erkennenden Montagesituation zum Zeitpunkt der Angebotsermittlung statt und sind bei Ausführung wie im Angebot beschrieben, hierauf eingegrenzt.
Dies wird jeweils vor Arbeitsaufnahme unsererseits bzgl. dem Vorgewerk sowie dem Zwischengewerk und dem Nachgewerk, nochmals überprüft.
Jede Abweichung der Vor-, Zwischen- und Nachfolgegewerke, haben die Aufhebung der Einheitspreise und Pauschalen zur Folge.
§ 3 - Installations- oder Reparaturarbeiten, die in Verbindung mit Rückbau / Anschluss, von / an bestehende Rohrsysteme oder sonstige bestehende Anlagenteile stehen, werden grundsätzlich, ebenso wie alle sonstigen Montage-, Stemm-, und Schlitzarbeiten sowie Maßnahmen zur Vorbereitung der eigentlichen Montage, nach tatsächlichem Zeitaufwand / Lohnnachweis berechnet. Eine im Angebot angegebene Montagezeit / Monteurstunde ist nicht als Festpreis einer Montage incl. aller Nebenarbeiten heranzuziehen, sie dient lediglich als Anhaltpunkt / Schätzung über die Kostenintensität des geplanten Bauvorhabens.
§ 4 - Sanierungsmaßnahmen, die innerhalb einer Wohnung und eines Geschosses stattfinden, werden lediglich bis hin zur Übergabe, Steigstrang - Verteilung – Stockwerksabsperrung – Abzweig o.ä. innerhalb der zu Sanierung gelangenden Maßnahme / Raumes durchgeführt. D.h. dass stockwerks- und raumübergreifende Maßnahmen in Angeboten grundsätzlich nicht enthalten sind und einer zusätzlichen Beauftragung bedürfen.
§ 5 - Materialien für Roh- und Rohrmontagen sowie Materialien die zur Vorbereitung der Montage dienen, werden ebenfalls nach tatsächlich benötigtem Massenbedarf auf Nachweis berechnet.
Die im Angebot benannten Massenauszüge sind ohne Gewähr und dienen einer Kostenschätzung für das geplante Bauvorhaben.
Lediglich die genannten Einzelpreise sind bindend.
§ 6 - Sind Materialien und Arbeitszeiten vereinbart so gelten diese nur für die offensichtlich vereinbarte Tätigkeit im Rahmen des Auftrages.
D.h., kommt es bei oder während der Arbeitsaufnahme sowie im Verlaufe der Tätigkeit selbst zu einem Schaden oder Mehraufwand, der für uns zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht ersichtlich war, wird bis zum Eintreten des Falles nach - § 3- abgerechnet, es entsteht ein neuer Auftrag.
Dies betrifft Schäden die aufgrund mangelnder / unzureichender Befestigung sowie Materialermüdung oder sonstigen nicht anzunehmenden mangelhaften Werken / Bauwerken im Bestand ihre Ursache finden und entstehen.
§ 7 - Installationen werden in Vorwand o. ä., in bauseitig vorbereiteten Mauerschlitzen durchgeführt.
§ 8 - Verwendung von Einhebelmischer. - Hierbei ist zu beachten, dass es bei Verwendung dieses Mischers innerhalb der Rohrleitung zu Druckschlägen führen kann. Eine Gewährleistung hinsichtlich Vermeidung wird hier bereits zurückgewiesen, da die Vermeidung von Druckschlägen nur durch Verwendung von Zweigriff Spindelventilen zugesichert werden kann.
§ 9 - Zahlungsbedingungen: Bei Auftragserteilung bitten wir um eine Zahlung in Höhe von -50 v.H. in %- um den Auftrag zu generieren.
Zahlung nach Rechnungsstellung - sofort ohne Abzug!
Verzug - private Rechnungsempfänger, nach 30 Tagen autom. Verzugszins, 5% über Basiszinssatz Verzug - sonstige, Richtlinie 2011/7/EU d. Europäischen Parlaments u. d. Rates v. 16. Februar 2011, Zins 8% über Basiszinssatz, zzgl. Bearbeitungspauschale i. H. v. Euro 40.-